Infos zum Radentscheid

Was ist ein Radentscheid?

Ein Radentscheid ist ein Bürgerbegehren auf kommunaler Ebene, mit dem Bürger:innen direkten Einfluss auf konkrete kommunalpolitische Entscheidungen nehmen können – hier speziell bezogen auf den Radverkehr. Wenn er Erfolg hat, besitzt der Entscheid die Verbindlichkeit eines Stadtratsbeschlusses.

Wie läuft ein Bürgerbegehren ab?

Der Radentscheid Jena ist ein Bürgerbegehren nach dem Thüringer Gesetz über das Verfahren bei Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (ThürEBBG). Er durchläuft mehrere Stufen, die hier kurz erläutert werden.

1. Stufe – Antrag auf Zulassung des Bürgerbegehrens

Die Zulassung des Bürgerbegehrens muss schriftlich bei der Stadtverwaltung beantragt werden. Der Bürgerentscheid muss eine klar formulierte Forderung enthalten, die mit „JA“ oder „NEIN“ beantwortet werden kann. 

Wer darf am Radentscheid teilnehmen?

In der Organisation des Radentscheides gibt es hier keine Grenzen. Also wenn Ihr interessiert seid und Lust habt, Euch ehrenamtlich in einem bunten Team mit Visionen für die Mobilität von morgen zu engagieren, seid ihr bei uns genau richtig.

Zur Unterschrift berechtigt sind Personen, die am Tag der Unterzeichnung wahlberechtigt sind nach dem Thüringer Kommunalwahlgesetz (§2 Abs. 1 ThürEBBG, Mehr Informationen). Dies sind alle Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union ab 16 Jahren, die seit mindestens 3 Monaten ihren Hauptwohnsitz in Jena haben. Sie müssen sich dazu persönlich und handschriftlich in die von uns ausgelegten Listen eintragen. Neben der Unterschrift gehören der Vor- und Nachname, die Anschrift, das Geburtsdatum sowie das Datum der Unterschriftsleistung. Die Abgabe der Unterschrift erfolgt selbstverständlich streng datenschutzkonform.


Du hast noch Fragen?