Was ist ein Radentscheid?
Ein Radentscheid ist ein Bürgerbegehren auf kommunaler Ebene, mit dem Bürger:innen direkten Einfluss auf konkrete kommunalpolitische Entscheidungen nehmen können – hier speziell bezogen auf den Radverkehr. Wenn er Erfolg hat, besitzt der Entscheid die Verbindlichkeit eines Stadtratsbeschlusses.
Wie läuft ein Bürgerbegehren ab?
Der Radentscheid Jena ist ein Bürgerbegehren nach dem Thüringer Gesetz über das Verfahren bei Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (ThürEBBG). Er durchläuft mehrere Stufen, die hier kurz erläutert werden.
1. Stufe – Antrag auf Zulassung des Bürgerbegehrens
Die Zulassung des Bürgerbegehrens muss schriftlich bei der Stadtverwaltung beantragt werden. Der Bürgerentscheid muss eine klar formulierte Forderung enthalten, die mit „JA“ oder „NEIN“ beantwortet werden kann.
2. Stufe – Prüfung und Entscheidung über die Zulassung des Bürgerbegehrens
Innerhalb von vier Wochen muss der Stadtrat die Zulassung überprüfen und den Beginn für die Frist der Unterschriftensammlung nennen. Die der Prüfung erfolgt bezüglich formaler Richtigkeit und, dass er keine Bereiche betrifft, die durch §1ThürEBBG Gesetz explizit von Bürgerbegehren ausgenommen sind.
3. Stufe – Durchführung des Bürgerbegehrens
Mit der Zulassung des Bürgerbegehrens startet die Unterschriftensammlung. Beim Radentscheid Jena wird eine sogenannte „Freie Sammlung“ durchgeführt, bei der die Unterschriftenlisten entweder an bestimmten Orten ausgelegt werden oder die Unterschriftensammlung durch Straßensammlung erfolgt. Innerhalb von vier Monaten müssen in Jena ca. 7.000 Unterschriften gesammelt werden, damit das Bürgerbegehren erfolgreich ist.
4. Stufe – Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens
Der Bürgermeister prüft die geleisteten Unterschriften und Adressangaben und legt dem Stadtrat das Bürgerbegehren zur Entscheidung über die Zulässigkeit vor. Dabei fügt er auch eine Stellungnahme über die möglichen finanziellen Auswirkungen des Vollzugs des Bürgerentscheids auf den Haushalt der Stadt und deren Finanzplanung bei. Nun muss der Stadtrat innerhalb von acht Wochen über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheiden.
5. Stufe – Durchführung des Bürgerentscheides
Wenn der Stadtrat die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens feststellt, stellt dies noch kein Erfolg des Radentscheides dar. Der Stadtrat hat nun zwei Optionen: Er kann das Bürgerbegehren annehmen und umsetzen oder einen Bürgerentscheid durchführen. Der Bürgerentscheid wird üblicherweise als Urnenwahl durchgeführt und alle Wahlberechtigten Jenas sind zur Stimmabgabe aufgerufen. Der Bürgerentscheid ist erfolgreich, wenn er ca. 10.000 „JA“-Stimmen auf sich vereint und es eine Stimmenmehrheit für das Bürgerbegehren gibt.
Bisher wurden die meisten Radentscheide direkt von den Städten angenommen, sodass es nicht zum Bürgerentscheid kam. Je mehr Stimmen wir sammeln, desto wahrscheinlicher wird es, dass das Bürgerbegehren angenommen wird.
Ein erfolgreicher Bürgerentscheid muss durch die Stadt umgesetzt werden und kann nur durch einen weiteren Bürgerentscheid innerhalb von zwei Jahren aufgehoben werden.
Wer darf am Radentscheid teilnehmen?
In der Organisation des Radentscheides gibt es hier keine Grenzen. Also wenn Ihr interessiert seid und Lust habt, Euch ehrenamtlich in einem bunten Team mit Visionen für die Mobilität von morgen zu engagieren, seid ihr bei uns genau richtig.
Zur Unterschrift berechtigt sind Personen, die am Tag der Unterzeichnung wahlberechtigt sind nach dem Thüringer Kommunalwahlgesetz (§2 Abs. 1 ThürEBBG, Mehr Informationen). Dies sind alle Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union ab 16 Jahren, die seit mindestens 3 Monaten ihren Hauptwohnsitz in Jena haben. Sie müssen sich dazu persönlich und handschriftlich in die von uns ausgelegten Listen eintragen. Neben der Unterschrift gehören der Vor- und Nachname, die Anschrift, das Geburtsdatum sowie das Datum der Unterschriftsleistung. Die Abgabe der Unterschrift erfolgt selbstverständlich streng datenschutzkonform.